Donnerstag, 23. Februar 2012 Home Home Kontakt Kontakt Impressum Impressum Datenschutz Datenschutz
Suche
Aktuelle Meldungen

Aktuelle Meldung

Zugangsvoraussetzung zur Pflegeausbildung

Die Pläne der EU-Kommission, die Zugangsvoraussetzung für die Pflegeausbildung von einer allgemeinen Schulbildung von zehn Jahren auf EU-weit zwölf Jahre anzuheben, werden derzeit in Deutschland kontrovers diskutiert. Der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. mit seiner Präsidentin, Generaloberin Sabine Schipplick, setzt sich dafür ein, den Zugang zur Ausbildung im Pflegeberuf nicht zu beschränken, indem man nur noch Abiturienten zulässt. „Eine zwölfjährige Schulzeit ist nicht überall in Europa gleichzusetzen mit Abitur oder Fachschulreife. Daher plädieren wir dafür, dass neben der zwölfjährigen Schulbildung auch zehn Schuljahre mit einer entsprechenden Äquivalenz als Zugangsvoraussetzung für die Pflegeausbildung anerkannt werden. Denn professionelle Pflege ist auch ohne Abitur möglich.“ Schipplick gibt zu bedenken, dass mit der Anhebung der Zugangsvoraussetzung ein erheblicher Anteil der heutigen Bewerber von der Berufswahl ausgeschlossen würde, und das bei einem bereits jetzt spürbaren Fachkräftemangel im Pflegebereich. Sie macht das Problem jedoch nicht an zehn oder zwölf Schuljahren Vorbildung fest, sondern identifiziert es vielmehr als ein inhaltliches: „Nicht die Anzahl der Schuljahre sollte entscheidend sein, sondern die Qualität der Ausbildung. Das Pflegepersonal ist nicht allein dadurch besser qualifiziert, dass es länger die Schulbank gedrückt hat. Vielmehr geht es darum, den fachlichen Anforderungen an heutige Pflegekräfte Rechnung zu tragen, die sich durch die wachsende Komplexität der Pflegesituationen verändert haben.“

Gerade vor dem Hintergrund einer europäischen Anerkennung der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger sowie zur Hebamme fordert der Verband der Schwesternschaften vom DRK mit Nachdruck eine umfassende Reform der Pflegebildung hin zu einer generalistischen Ausbildung, die die Kompetenzen aller drei deutschen Pflegeberufe vereint: „Dies geht aus unserer Sicht nur, wenn endlich ein bundeseinheitliches Berufegesetz geschaffen wird, das nicht nur die Pflegeausbildung im Sinne eines modular aufgebauten Berufslaufbahnkonzepts manifestiert, sondern auch Vorbehaltsaufgaben für die professionelle Pflege definiert.“ Die rechtlichen Bedingungen müssen so festgeschrieben werden, dass Pflegekräfte nicht nur im Rahmen der Delegation, sondern durch Definition erweiterter Aufgaben zielorientiert und eigenverantwortlich handeln können. „Dies ist bereits in anderen europäischen Ländern der Fall. Ein Berufegesetz ist daher mehr als überfällig“, erklärt Schipplick.

Wichtig ist der Präsidentin zudem, dass es eine entsprechende Durchlässigkeit im Bildungssystem gibt. Dies ist – neben den Prinzipien der generalistischen Ausbildung und den gestuften Kompetenzniveaus – ein Prinzip des modular aufgebauten Berufslaufbahnkonzepts, das der Verband der Schwesternschaften vom DRK bereits vor zwei Jahren erarbeitet hat. Ziel des Berufslaufbahnkonzepts ist es, nicht nur jungen Menschen mit ganz unterschiedlichen Bildungsabschlüssen den Weg in den Pflegeberuf zu ebnen, sondern auch einen quantitativen Beitrag zur Nachwuchsförderung in den Pflegeberufen zu leisten und selbst zur bedarfsgerechten Steigerung der Qualität in der pflegerischen Versorgung beizutragen. „Dazu wird es aus Sicht des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK künftig noch mehr von Bedeutung sein, die Berufsausbildung mit der Hochschulbildung strukturell stärker zu verknüpfen“, erklärt Schipplick.

In diesem Zusammenhang plädiert der Verband der Schwesternschaften vom DRK weiterhin dafür, die vertikale Durchlässigkeit im Pflegesystem nicht einzuschränken, indem man den Bachelor-Studiengang ausschließlich an eine zwölfjährige Schulbildung koppelt. Vielmehr erachtet der Verband der Schwesternschaften vom DRK weitere Zugangswege zum Bachelor-Studiengang, wie sie derzeit bereits existieren, für sehr sinnvoll. Denn: Bisher besteht auch für Pflegende ohne Hochschulreife die Chance, sich nach der dreijährigen Ausbildung mit einer fachbezogenen Weiterbildung beruflich weiterentwickeln zu können. Das spricht vor allem Pflegekräfte an, die bereits mitten in ihrem Berufsleben stehen und schon Verantwortung tragen. Eine erweiterte Zulassung zum Bachelor bietet aus Sicht des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK zudem die Chance, die Attraktivität des Pflegeberufs generell zu steigern und bei Schulabsolventen – egal mit welchem Abschluss – mehr Interesse an dem Beruf hervorzurufen. So bleibt den Schulabgängern Zeit, den Pflegeberuf richtig kennenzulernen und sich auch im Nachhinein noch weiterzuqualifizieren zu können.

Das modular aufgebaute Berufslaufbahnkonzept des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V. basiert auf folgenden drei Prinzipien:

1. Prinzip der generalistischen Ausbildung:
Durch die wachsende Komplexität der Pflegesituationen werden Kompetenzen aller Pflegesparten gleichermaßen benötigt. Aus Sicht des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V. hat eine fundierte Pflegeausbildung alle Altersgruppen von Patienten im theoretischen Unterricht gleichermaßen zu berücksichtigen. Ziel sollte sein, Pflegefachkräfte mit einem breit angelegten Fachwissen zur Verfügung zu stellen, die darüber hinaus über die Kompetenz verfügen, sich bei Bedarf spezifisches Wissen anzueignen.

2. Prinzip der gestuften Kompetenzniveaus:
Die Weiterentwicklung der pflegerischen Handlungsfelder führt zu einer gewünschten Ausdifferenzierung von Einsatzmöglichkeiten und damit zu einer Ausdifferenzierung der Kompetenzniveaus professioneller Pflegekräfte. In modernen Gesundheitseinrichtungen werden künftig Pflegekräfte mit ganz unterschiedlichen Kompetenzniveaus arbeitsteilig zusammenarbeiten. Dabei sind einfache Tätigkeiten mit geringerer Kom-plexität ebenso von Nöten wie Tätigkeiten mit Verantwortungen für die Planung, Durchführung oder Evaluierung des Pflegeprozesses.

3. Prinzip der horizontalen und vertikalen Durchlässigkeit:
Ein zukunftsfähiges Bildungskonzept muss sowohl die Anpassungsweiterbildung (Fortbildung) als auch Wege der Aufstiegsweiterbildung in die höhere Qualifikation bieten. Dabei ist auf eine vertikale und horizontale Durchlässigkeit der Bildungswege zu achten und eine strukturelle Verknüpfung der Berufsausbildung mit der Hochschulbildung zu gewährleisten.


226_content_142_icon_pdf_big.gifStandpunkt
Adobe-PDF_Dokument
109 KB

 
Meldung vom 20. Januar 2012