Große strukturelle Veränderungen, die die Situation der Pflegebedürftigen und die ihrer Angehörigen entscheidend verbessern sollten, sind im „Jahr der Pflege“ angekündigt worden – nun haben sich die Koalitionsspitzen am Sonntag auf die Erhöhung des Beitrages zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent zum 1. Januar 2013 sowie auf eine freiwillige Absicherung zur Vorsorge im Pflegefall geeinigt.
Dieses Ergebnis hält der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. für keinesfalls ausreichend, um die Situation von Pflegebedürftigen und auch ihrer Angehörigen nachhaltig zu verbessern.
Zwar ist es zu begrüßen, dass die zusätzlichen Mittel von rund einer Milliarde Euro aus der Beitragserhöhung in die Versorgung von Demenzkranken fließen, aber hier darf die Reform nicht aufhören: Vielmehr müssen im Mittelpunkt einer sinnvollen Reform die wichtigen Themen der Qualitätssicherung in der Pflegeversorgung, die umfassende Qualifizierung von Pflegenden - (Der Verband fordert schon seit Langem eine umfassende Reform der Pflegebildung hin zu einer generalistischen Ausbildung sowie die Schaffung eines bundeseinheitlichen Berufegesetzes) - sowie die Finanzierung der Pflege und die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs stehen.
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